sachkundenachweis
Wann wird er benötigt, wie funktioniert das?
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Hundebesitzer, die einen Hund halten wollen, der ausgewachsen ein Gewicht von mindestens 20 kg oder eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm erreichen wird, müssen Ihre Sachkunde nach dem Landeshundegesetz von 2002 nachweisen. Bei der Anmeldung ihres Hundes bei der zuständigen Behörde (in Düsseldorf das Ordnungsamt) ist dieser Sachkundenachweis vorzulegen.
Wir sind von der Tierärztekammer Nordrhein autorisiert, diesen Sachkundenachweis durchzuführen. Für die Durchführung des Sachkundenachweises ist eine Terminvereinbarung notwendig. Sie füllen zuerst einen Fragebogen mit 20 Fragen aus, danach findet ein Gespräch über Haltung und Erziehung von Hunden statt. Die Fragebögen können zum Üben über www.tieraerztekammer-nordrhein.de eingesehen werden.
Wenn Sie einen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espaniol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler oder Tosa Inu halten wollen, informieren Sie sich bitte beim zuständigen Veterinäramt.