Kastration
bei kaninchen und meerschweinchen
Foto: Rosa Jay | shutterstock.com
Es ist immer ratsam, nach dem Kauf eines kleinen Heimtieres, eine Geschlechtsbestimmung bei uns durchführen zu lassen. Die Geschlechtsbestimmung ist bei Jungtieren oft schwierig, sodass manchmal ungewollt das falsche Geschlecht erworben wird, bei einem Päarchen kann das schnell zu ungewolltem Nachwuchs führen. Kaninchen und Meerschweinchen sind schon ab dem dritten Lebensmonat zeugungsfähig.
Die Kastration des männlichen Heimtieres wird sehr häufig durchgeführt. Leben mehrere unkastrierte Böckchen zusammen, kann es zu starkem Aggressionsverhalten kommen mit teilweise schweren Verletzungen. Deshalb ist die Kastration nicht nur zur Vermeidung von ungewolltem Nachwuchs sinnvoll.
Die Kastration beim weiblichen Heimtier wird meist erst dann durchgeführt, wenn es zu Erkrankungen der Eierstöcke und /oder der Gebärmutter kommt. Häufige Scheinträchtigkeiten begünstigen die Erkrankung der Geschlechtsorgane, deshalb ist in diesen Fällen auch beim weiblichen Tier eine Kastration anzuraten.
Die Operation wird beim weiblichen und männlichen Heimtier in Vollnarkose durchgeführt. Die Tiere sollen vor der Operation nicht nüchtern sein und dürfen auch nach der Narkose sofort wieder fressen. Nach der Operation bleiben die Tiere noch einige Stunden bei uns unter Beobachtung.